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Sachsen als Belegenheitsland

Antragsteller, die ihre Direktzahlungen außerhalb Sachsens beantragen und in Sachsen auch keinen Antrag auf Agrarumweltmaßnahmen stellen, müssen 2022 ihre Flächen in Sachsen mit DIANAweb einzeichnen und einreichen. Diese Flächen werden im Rahmen der Vorabprüfung (PreCheck) mit geprüft und können für die Antragstellung 2023 als Vorjahresdaten bereit gestellt werden.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie in den Förder- und Fachbildungszentren bzw. den zugehörigen Informations- und Servicestellen (FBZ/ISS) des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).


https://www.zi-daten.de/gsaa-adress.html

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